Was Sie bitte mitbringen sollten:
Ihre aktuellen ärztlichen Befunde sowie ausreichend Zeit für ein umfängliches Anamnesegespräch mit anschließender Untersuchung und Behandlung. Die Termine sind bar oder per Direktüberweisung zu bezahlen. Rechnungen zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie grundsätzlich monatlich.
Ersttermin: 135,- € / Folgetermin: 90,- €
Was Sie für Ihre Erstattung tun sollten:
Für eine Bezuschussung osteopathischer Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenkasse müssen Sie vor Behandlungsbeginn eine formlose Bescheinigung eines Schulmediziners besorgen. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse über aktuelle Zuschüsse für Osteopathie.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen (ausgenommen Beihilfe-HH u. Beihilfe-Saarland) erstatten die Kosten, je nach Tarif, im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH von 1985).